Verschwiegenheit
Gemäß § 37 des PsychologInnengesetzes sowie § 15 des Psychotherapiegesetzes bin ich an die Verschwiegenheit gebunden. Informationen, welche ich in Ausübung meiner beruflichen Tätigkeit als Klinische- und Gesundheitspsychologin oder Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision erlange, sowie die Tatsache an sich, dass Sie sich in Behandlung befinden, unterliegen der Schweigepflicht, wonach nur nach Einwilligung der Betroffenen ein Austausch mit anderen ProfessionistInnen des Gesundheitswesens oder auch Familienangehörigen stattfinden kann.
Kosten
Der Zusatz Psychotherapeutin „in Ausbildung unter Supervision“ deutet die letzte Phase in einer Psychotherapie-Ausbildung an. In dieser Phase ist man dazu berechtigt, selbstständig und eigenverantwortlich psychotherapeutisch zu arbeiten. Um den Qualitätsstandards einer Psychotherapie Genüge zu tragen, findet zeitgleich die Supervision bei erfahrenen PsychotherapeutInnen statt, wobei die Verschwiegenheit über die Identität der zu supervidierenden Fälle stets gewährleistet bleibt. Eine Verrechnung mit der Krankenkasse ist, solange man sich in Ausbildung unter Supervision befindet, nicht möglich. Dieser Umstand ist bereits in einem von vornherein reduzierten Stundensatz berücksichtigt.
Erstgespräch
Das Erstgespräch (€ 40.-/50 Minuten) dient in erster Linie dem gegenseitigen Kennenlernen und der Entscheidungsfindung, ob ein gemeinsames Arbeiten gut vorstellbar ist. Es bietet Ihnen einerseits die Möglichkeit, einen ersten Eindruck von meiner Person sowie meiner Arbeitsweise zu erhalten. Anderseits kann auch ich mir ein erstes Bild von Ihnen und Ihrer aktuellen Situation machen. Das Erstgespräch soll unverbindlich sein und verpflichtet Sie keinesfalls, weitere Gespräche zu vereinbaren. Sie können sich danach ausreichend Zeit für die Entscheidung nehmen, ob Sie in weiteren Terminen von mir unterstützt und begleitet werden möchten. Danach können wir gemeinsam die für Sie und Ihre Fragestellung passende Behandlungsfrequenz festegen.
Absageregelung
Falls eine gebuchte Einheit – unabhängig vom Grund – nicht eingehalten, aber rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vor dem fixierten Termin) abgesagt oder verschoben wird, entstehen keine Kosten. Bei Nicht-Einhalten der Absageregelung (kurzfristige Terminabsage, Nichterscheinen zum vereinten Termin ohne Absage) bitte ich Sie zur Kenntnis zu nehmen, dass der Honorarbetrag zur Gänze verrechnet wird.