was gilt

Erfahren Sie mehr über Verschwiegenheit, Kosten/Kostenrückerstattung und Absagereglungen!

Psychologische Praxis für KINDER & JUGENDLICHE Mag.a Christine Puffer-Reissner Wien

Verschwiegenheit

Als Klinische- und Gesundheitspsychologin bin ich gemäß § 37 des PsychologInnengesetzes 2013 an die Verschwiegenheit gebunden. Informationen, welche ich in Ausübung meiner beruflichen Tätigkeit erlange, sowie die Tatsache an sich, dass Sie oder Ihr Kind sich in Behandlung befinden, unterliegen der Schweigepflicht. Ausnahmslos kann nur nach Einwilligung der Betroffenen ein multidisziplinärer Austausch mit anderen ProfessionistInnen des Gesundheitswesens stattfinden.

Kosten

Erstgespräch
60
  • für Kinder, Jugendliche und Eltern zum Kennenlernen
    (50 Minuten)
Diagnostik*
100
  • zumeist mehrere Termine nötig (50 Minuten pro Einzeltermin), Teilkostenübernahme möglich
Beratung/Behandlung**
100
  • für Kinder, Jugendliche und Eltern
    (50 Minuten)
Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung nach § 95
90
  • pro Person und Einheit bei Einzelberatung
    (50 Minuten)
Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung nach § 95
50
  • pro Person und Einheit bei Paarberatung
    (50 Minuten)
Familien-, Eltern- oder Erziehungsberatung
nach § 107
120
  • € 60 pro Person und Einheit bei Paarberatung
    (50 Minuten)

* Die Kosten für eine klinisch-psychologische Diagnostik (Erhebung, Auswertung, Befunderstellung sowie Befundbesprechung) sind abhängig von der genauen Fragestellung und dem damit verbundenen zeitlichen Aufwand. Da ich als Wahlpsychologin für klinisch-psychologische Diagnostik im Kindes- und Jugendalter geführt bin, sind Sie zur Inanspruchnahme der Kostenerstattung für einen Teil der Diagnostikleistung gegenüber dem jeweils leistungszuständigen Krankenversicherungsträger berechtigt, wobei bis zu 80 % des Kassentarifes refundiert werden können. Eine Kostenrefundierung setzt allerdings eine Überweisung durch FachärztInnen für Kinder- und Jugendheilkunde, (Kinder- und Jugend-)Psychiatrie, Neurologie bzw. Innere Medizin oder durch die Allgemeinmedizin mit chefärztlicher Bewilligung voraus. Auf dem Zuweisungsschein muss explizit vermerkt sein, dass eine klinisch-psychologische Diagnostik nach einer angeführten, krankheitswertigen Verdachtsdiagnose nach ICD-10 erbeten wird. 

** Klinisch-psychologische Behandlung ist bei krankheitswertiger Diagnose seit 1.1.2024 im Leistungskatalog der Krankenversicherungsträger vorgesehen. In welcher Höhe sich der Kostenzuschuss bewegt, hängt vom jeweiligen Krankenversicherungsträger ab. Eine ärztliche Bestätigung über die Notwendigkeit der Inanspruchnahme klinisch-psychologischer Behandlung ist erforderlich. Teilweise werden die Kosten auch von Privatversicherungen übernommen. Gegebenenfalls informieren Sie sich bitte im eigenen Interesse bei Ihrer Versicherung! Pro Einheit fallen Kosten von € 90.- an, wobei die Dauer einer Beratungs-/Behandlungseinheit 50 Minuten beträgt.

Ich bitte darum, die anfallenden Kosten vor Ort und in bar zu begleichen.

Absagen

Falls Sie oder Ihr Kind eine gebuchte Einheit – unabhängig vom Grund – nicht einhalten können, aber rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vor dem fixierten Termin) absagen oder verschieben, entstehen keine Kosten. Falls Sie später oder gar nicht absagen, bitte ich Sie zur Kenntnis zu nehmen, dass der Honorarbetrag zur Gänze verrechnet wird.

Sie haben ein gutes Gefühl und fühlen sich angesprochen?