Verantwortungsvolle Eltern machen sich häufig Gedanken über die Entwicklung ihrer Kinder. Aber wann ist ein Verhalten eigentlich auffällig und wann sollte professionelle Hilfe aufgesucht werden?
Schwierige Phasen sind sowohl bei Kindern als auch Jugendlichen grundsätzlich nicht von Vornherein bedenklich. Wenn auffällige Verhaltensweisen jedoch über einen längeren Zeitraum andauern, häufiger werden oder sie sich in ihrer Intensität steigern, kann es sinnvoll sein, die Situation durch Kinder- und JugendpsychologInnen beurteilen zu lassen. Spätestens dann, wenn Kinder bzw. Jugendliche selbst eine Problematik ansprechen oder bereits ein Leidensdruck vorliegt, sollte gehandelt werden!
Folgende Anzeichen können als Warnsignale für das Aufsuchen von Hilfe betrachtet werden:
- (altersunangemessenes) Einnässen
- auffälliges/verändertes Essverhalten
- Freud-/Interessenslosigkeit
- Leistungsabfall in der Schule/Konzentrationsschwächen
- motorische Unruhe
- Schlafstörungen
- selbstverletzendes Verhalten
- sozialer Rückzug
- Sprachstörungen (z.B. Stottern, verzögerte sprachliche Entwicklung)
- starke Ängste
- Störungen im Sozialverhalten (z.B. besonders zurückhaltendes oder besonders aggressives Verhalten)
Entsprechende Auffälligkeiten sollten stets ernst genommen und sorgsam beobachtet werden. Bei Vorliegen dieser und anderer Anzeichen richten sich meine Angebote an Kinder, Jugendliche und deren Familien.
Klinisch-psychologische Diagnostik im Kinder- und Jugendbereich
Ziel einer klinisch-psychologischen Diagnostik ist es, eine Person mit ihren Fähigkeiten und Stärken, aber auch Defiziten möglichst ganzheitlich zu betrachten. Eventuell vorliegende Verhaltensauffälligkeiten oder psychische Beschwerden können näher abgeklärt werden.
Zu folgenden Bereichen werden von mir Diagnostiken durchgeführt:
Bei einer Entwicklungsdiagnostik werden verschiedene Entwicklungsbereiche wie Motorik, Sprache, visuelle Wahrnehmung, sozial-emotionale Entwicklung etc. überprüft.
Bei einer Intelligenzdiagnostik soll die allgemeine kognitive Begabungslage geklärt werden – u.a. gilt es, Minder- und Hochbegabungen festzustellen.
Bei einer sozial-emotionalen Diagnostik geht es um die Abklärung sozial-emotionaler Auffälligkeiten oder Verhaltensauffälligkeiten (wie z.B. Störungen des Sozialverhaltens).
Spezialdiagnostiken dienen der Abklärung psychischer Auffälligkeiten oder Krankheitsbilder (wie z.B. ADHS).
- Per Telefonat/E-Mail sollen Ihr Anliegen und Ihre Fragestellung dargelegt sowie geklärt werden, ob ich Sie in weiterer Folge bei der Beantwortung dieser unterstützen kann. Gegebenenfalls werden Termine für eine Diagnostik vereinbart, die Anzahl der Termine variiert dabei je nach Fragestellung.
- In einem Explorations- und Anamnesegespräch werden von mir Fragen zur Schwangerschaft/Entbindung, zur frühkindlichen Entwicklung, zum sozialen Umfeld und zur Persönlichkeit Ihres Kindes gestellt.
- Der diagnostische Prozess umfasst ein persönliches Gespräch mit den betroffenen Kindern/Jugendlichen selbst sowie die Erhebung mittels standardisierter Testverfahren. Die Auswahl der Verfahren sowie die Dauer der Untersuchung sind von der jeweiligen Fragestellung sowie vom Alter bzw. Entwicklungsstand der Kinder/Jugendlichen abhängig.
- Zur Rückmeldung der Begutachtungsergebnisse erfolgt ein Gespräch, wobei neben der Beantwortung der Fragestellung auch Empfehlungen für ein weiteres Vorgehen besprochen werden. Die Ergebnisse werden zusätzlich schriftlich in einem klinisch-psychologischen Befund festgehalten.
Klinisch-psychologische Beratung und Behandlung im Kindes- und Jugendalter
Klinisch-psychologische Beratung bietet Unterstützung bei einem akuten Problem oder einer Entscheidungsfindung. Dabei sollen passende Bewältigungsstrategien oder Alternativen gemeinsam erarbeitet werden, indem auf vorhandene Ressourcen zurückgegriffen wird.
Klinisch-psychologische Behandlung baut in der Regel auf eine vorhergehende Diagnostik auf und ist zeitlich zumeist von längerer Dauer als eine Beratung. Bei ihr stehen die Steigerung des Wohlbefindens/der Lebensqualität bzw. die Linderung von Leidenszuständen im Vordergrund.
Zu jenen Arbeitsschwerpunkten biete ich Beratung/Behandlung an:
Entwicklungsverzögerungen/-störungen bezeichnen Verzögerungen/Störungen bei der Reifung des Gehirns ab der (frühen) Kindheit, sodass der Entwicklungsstand betroffener Kinder nicht jenem durchschnittlich entwickelter Kinder entspricht, wobei u.a. Auffälligkeiten in Bezug auf Wahrnehmung, Gedächtnis, Sprache, Motorik oder soziale Interaktion beobachtet werden können. Von einer Entwicklungsverzögerung wird dann gesprochen, wenn der Entwicklungsstand eines Kindes von einer Normentwicklung abweicht, aber bei entsprechender Förderung wieder aufgeholt werden kann. Als Entwicklungsstörung werden dahingegen bleibende Beeinträchtigungen bezeichnet, wobei sich diese in verschiedene Arten von Störungen unterteilen lassen – hierzu gehören insbesondere:
- Entwicklungsstörungen des Sprechens und der Sprache (z.B. Artikulationsstörung, expressive oder rezeptive Sprachstörung)
- Entwicklungsstörungen der motorischen Funktionen (z.B. Störungen der Grobmotorik, Fein- und Graphomotorik)
- Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten (z.B. Lese-Rechtschreibstörung bzw. Legasthenie, Rechenstörung bzw. Dyskalkulie)
- Tiefgreifende Entwicklungsstörungen (z.B. Autismus-Spektrum-Störung, Rett-Syndrom)
Unter dem Begriff Lernschwierigkeiten versteht man, dass subjektive Leistungsvoraussetzungen zur Bewältigung gestellter Lernanforderungen fehlen oder nicht ausreichend ausgeprägt sind, sodass die Lernenden bestimmte Lerninhalte auch mit großer Anstrengung nur teilweise oder gar nicht bewältigen können. Bei Lernschwierigkeiten und schulbezogenen Problematiken werden Beratung/Behandlung bei Fragen rund um das Thema Lernen und Schule wie Lernschwierigkeiten, Konzentrationsprobleme, Mobbing im Schulbereich, Leistungs- bzw. Schulangst und Schulverweigerung angeboten.
Zu den Verhaltens- und emotionalen Störungen gehören u.a. hyperkinetische Störungen wie beispielsweise eine Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung sowie Störungen des Sozialverhaltens. Zweitere sind durch ein wiederholtes und anhaltendes Muster dissozialen, aggressiven und aufsässigen Verhaltens charakterisiert, das ein gewöhnliches Maß kindlicher/jugendlicher Aufmüpfigkeit weit übersteigt. Beispiele hierfür wären ein extremes Ausmaß an Streitereien, Tyrannisieren, ungewöhnlich häufige oder schwere Wutausbrüche, Grausamkeiten gegenüber Tieren oder anderen Personen, Zerstörung des Eigentums anderer etc.
Krankmachende Essgewohnheiten bzw. ein gestörtes Essverhalten gehen über die reine Nahrungsaufnahme im Sinne der Versorgung des Körpers mit dem, was er braucht, hinaus und erfüllen u.a. zusätzlich eine emotionsregulierende Rolle (z.B. Essen als Stressbewältigung). Essstörungen wie beispielsweise Magersucht, Bulimie oder übermäßiges Essen/Essattacken kommen in der Regel häufiger bei Jugendlichen vor, können aber auch bereits in der Kindheit Thema sein. Auslöser hierfür sind komplex und können u.a. ein mangelndes Selbstwertgefühl, Probleme innerhalb der Familie aber auch ein gestörtes Verhältnis der Eltern selbst im Umgang mit Essen sein.
Psychische Erkrankungen sind Zustandsbilder, welche durch krankheitswertige Veränderungen des Erlebens und Verhaltens gekennzeichnet sind. Sie können mit Abweichungen der Wahrnehmung, des Denkens, Fühlens oder auch der Selbstwahrnehmung einhergehen, häufig sind sie auch mit einem Leidensdruck oder Einschränkungen in gewissen Lebensbereichen verbunden. Auch körperliche Beschwerden, für die es keine organischen Ursachen gibt, können auf eine psychische Erkrankung hindeuten. Psychische Erkrankungen sind ebenso vielfältig wie die Krankheiten des Körpers. Meine Spezialisierungen auf dem Gebiet psychischer Erkrankungen sind: krankheitswertige Traumafolgestörungen, Angststörungen, Depressionen und Essstörungen.
Traumatisierungen können nach einem Ereignis auftreten, welches als (lebens-)bedrohlich erlebt wird und von derartiger Heftigkeit ist, dass die üblichen Abwehr- und Bewältigungsstrategien wie Flucht, Angriff oder Verteidigung nicht zum Einsatz kommen können, da Betroffene dem Ereignis hilf- und schutzlos ausgeliefert sind. Eine Traumatisierung bewirkt ein körperliches Geschehen, das eine Reihe von psychischen Auswirkungen mit sich bringen kann – u.a. reagiert der Körper mit einer unkontrollierbaren Stressreaktion auf die überwältigende Bedrohung. Zu häufigen Folgeerscheinungen nach Traumatisierungen gehören die akute Belastungsreaktion sowie die posttraumatische Belastungsstörung. Eine Traumatisierung erhöht insgesamt das Risiko für die Entwicklung fast aller psychischen Erkrankungen.
- In einem Telefonat/E-Mail soll geklärt werden, ob ich Sie und Ihr Kind in Ihrem Anliegen unterstützen kann. Gegebenenfalls wird ein Termin für ein persönliches Erstgespräch vereinbart.
- Das Erstgespräch dient in erster Linie dem gegenseitigen Kennenlernen und der Entscheidungsfindung, ob ein gemeinsames Arbeiten gut vorstellbar ist. Im Mittelpunkt stehen Ihre Anliegen bzw. Beweggründe, eine psychologische Beratung/Behandlung in Anspruch zu nehmen sowie Ihre Erwartungen. Gemeinsam sollen erste Behandlungsziele definiert werden. Zudem bekommen Sie und Ihr Kind Einblicke in meine Arbeitsweise.
- Die Dauer der Beratung/Behandlung richtet sich nach der vorliegenden Symptomatik, den individuellen Themen sowie dem Behandlungsverlauf. Da Eltern grundsätzlich als ExpertInnen für das eigene Kind gelten, ist ein regelmäßiger Austausch für den Behandlungserfolg von Bedeutung.
- Sind die Behandlungsziele erreicht und besteht kein weiterer Bedarf an Unterstützung, wird die Beendigung im Idealfall im Voraus geplant, um offene Themen abzuschließen und einen guten Abschluss zu ermöglichen.
Beratung für Eltern und Erziehungsberechtigte
Durch die Beratung Erziehender sollen diese selbst bzw. sie in ihrer verantwortungsvollen Rolle als Eltern/Erziehende sowie in ihren Erziehungskompetenzen gestärkt werden. Ziel ist es, dass der Alltag mit Kindern leichter bewältigbar und die Beziehung einzelner Familienmitglieder zueinander gestärkt wird.
Folgende Angebote richten sich an Erziehende:
Frühkindliche Regulationsstörungen wie exzessives Schreien (Schreibabys), Schlafprobleme oder Fütterungsstörungen lassen Erziehende häufig an ihren eigenen Fähigkeiten zweifeln – insbesondere wenn keine medizinischen Erklärungen vorliegen. Im Rahmen der Säuglings- und Kleinkindberatung wird besprochen, in welchem Alter entwicklungspsychologische Reifungsprozesse zur Selbstregulation im Schnitt eintreten. Weiters soll die Eltern-Kind-Interaktion beobachtet und gestärkt werden, indem das Vertrauen in die elterliche Intuition/Feinfühligkeit gefördert wird.
Elterncoaching beschreibt fachlich kompetente Hilfe für herausfordernde Situationen und dient zur Unterstützung bei der Erziehung in Zeiten, in denen Eltern/Erziehungsberechtigte Rat und Hilfe suchen. Es sollen gemeinsam individuelle Lösungsansätze gefunden, Fragen beantwortet und das Selbstwertgefühl Erziehender gestärkt werden. Zusätzlich gilt es, neue Handlungsmöglichkeiten zu erarbeiten.
Psychoedukative Begleitung richtet sich an Angehörige psychisch auffälliger/erkrankter Kinder, um mehr Wissen bzw. einen Überblick über die vorliegenden Auffälligkeiten/Erkrankungen und den Umgang damit zu erhalten. Das Verstehen-Können gilt als Grundvoraussetzung für einen bestmöglichen Umgang und eine erfolgreiche Bewältigung.
Im Alltag vieler Eltern tauchen häufig Unsicherheiten bezüglich des Essverhaltens ihrer Kinder auf. Isst mein Kind zu wenig/zu viel bzw. wird es ausreichend mit Nährstoffen versorgt? Manchmal geht Essen über die bloße Nahrungsaufnahme hinaus und erfüllt eine emotionsregulierende Funktion. Es gilt unter anderem die emotionalen Gründe hinter einer Essensverweigerung oder einem übersteigerten Essdrang aufzudecken und stattdessen adäquate Bewältigungsstrategien zu erlernen.
Mit dem durch das Kindschafts- und Namensänderungs-Gesetz 2013 eingeführten § 95 Abs. 1a AußStrG sind Paare in Österreich, welche eine einvernehmliche Scheidung anstreben, gesetzlich dazu verpflichtet, sich über die mit der Scheidung verbundenen Folgen für minderjährige Kinder beraten zu lassen. Dies ist gegenüber dem Gericht mittels Vorlage einer Bestätigung der Inanspruchnahme einer derartigen Scheidungsberatung glaubhaft zu machen. Eltern erhalten Informationen, Anregungen und Tipps, wie sie ihre Kinder in dieser Zeit bestmöglich unterstützen können. Die Beratung kann als Ehepaar gemeinsam oder auch einzeln in Anspruch genommen werden.
Nach einer Trennung kann es sich unter Umständen schwierig gestalten, Obsorge- und Kontaktrechtsregelungen für gemeinsame Kinder zu treffen. Sollte es hierbei zu Uneinigkeiten bzw. Konflikten kommen, kann das Gericht eine Familien-, Eltern- oder Erziehungsberatung nach § 107 Abs. 3 Z 1 AußStrG anordnen, welche von Eltern womöglich als Bevormundung erlebt wird. Ziel einer solchen Beratung ist es, (trotz eventuell als ungünstig empfundener Ausgangsbedingungen) gemeinsam an besseren Entwicklungschancen für die Kinder zu arbeiten und dabei den Fokus auf das Kindeswohl und die damit einhergehenden kindlichen Bedürfnisse nicht zu verlieren. Um dies realisieren zu können, werden Paarberatungstermine empfohlen. Über den Beginn der Beratung wird eine Bestätigung ausgestellt, welche dem Gericht vorzulegen ist.
- In einem Telefonat/E-Mail soll Ihr Anliegen besprochen werden und ob ich Sie in weiterer Folge dabei unterstützen kann. Gegebenenfalls wird ein Termin für ein persönliches Erstgespräch vereinbart.
- Das Erstgespräch dient in erster Linie dem gegenseitigen Kennenlernen und der Entscheidungsfindung, ob ein gemeinsames Arbeiten gut vorstellbar ist. Eine Beratung kann auch dann erfolgen, wenn sich Ihr Kind nicht bei mir in Behandlung befindet. Gemeinsam werden zu erreichende Ziele definiert.
- Die Dauer der Beratung richtet sich nach der vorliegenden Thematik sowie der Zielerreichung.